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AGBs
1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von Enisa Hodzic angeboten werden. Enisa Hodzic als Einzelunternehmen wird im Folgenden die Tanzflanke genannt.
2. Kunden im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
2 Vertragsabschluss
1. Für Mitgliedsverträge (Abo und 10er-Karte) in der Tanzschule Tanzflanke gilt: Ist die Vereinbarung zur Mitgliedschaft vollständig ausgefüllt und unterschrieben, wird die Anmeldung wirksam.
3 Preise
Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der im von der Tanzflanke an den Kunden versendeten Angebot oder dem vom Kunden unterzeichneten Mitgliedsvertrag ausgewiesen ist.
4 Rechte und Pflichten des Kunden
1.Der Kunde unterliegt der Hausordnung, die unter www.tanzflanke.de/hausordnung zu finden ist und in der Tanzschule aushängt.
2. Änderungen der persönlichen Daten inkl. Bankverbindung bzw. Wohnanschrift sind durch den Kunden der Tanzflanke unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, umsichtig und vorsichtig zu tanzen und nach besten Möglichkeiten zu verhindern, dass ihm und anderen Personen Schaden zugefügt wird.
4. a. Der Kunde erhält einen Transponder-Chip, der bei jedem Besuch in der Tanzschule mitzubringen ist. Der Kunde checkt sich vor jedem Kurs mit Hilfe des Transponder-Chips an der Theke ein. Bei Besuch mehrerer Kurse erfolgt der Check-In mehrmals, d.h. vor jedem Kurs.
b. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponder-Chips ist dies dem Tanzflanken-Personal zu melden. Für einen neu auszustellenden Transponder-Chip wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro berechnet.
c. Der dem Kunden übergebene Transponder-Chip berechtigt nur zum persönlichen Gebrauch und ist nicht auf Dritte übertragbar. Überlässt der Kunde den Transponder-Chip dennoch einem Dritten ist mit einer Vertragsstrafe von bis zu 500 Euro zu rechnen.
5 Lieferung
1. Das Mitglied ist berechtigt, Kurse der Tanzflanke gemäß der vertraglich vereinbarten (wöchentlichen) Anzahl zu besuchen. Die Kurse sind im Rahmen der Altersempfehlungen frei wählbar. Kinder besuchen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft einen ausgewählten wöchentlichen Kurs. Der dauerhafte Wechsel in einen anderen Kurs ist mit der Tanzflanke abzustimmen. Gelegentliche Besuche von anderen Kursen ist erlaubt.
2. Die Gestaltung des Kursprogramms obliegt der Tanzflanke. Die Tanzflanke behält sich Änderungen im Kursprogramm vor.
3. Unterricht findet grundsätzlich nicht an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg sowie während ausgewählter Schulferien statt. Umfang und Dauer der Unterrichtspausen werden von der Tanzschule festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.
4. a. Sollte es aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen etc.) nicht möglich sein, den Unterricht vor Ort anzubieten, behalten wir uns vor, den Unterricht in digitaler Form durchzuführen. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, Minderung oder Schadensersatz.
b. Höhere Gewalt entbindet uns von der Pflicht zur Leistung in der ursprünglich vereinbarten Form, solange die Einschränkung andauert.
5. Weitere Dienstleistungen außerhalb des regulären Kursprogramms
a. Die Durchführung erfolgt am im Angebot genannten Ort und zum dort angegebenen Zeitpunkt.
b. Ist die Erbringung der Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag, Pandemie) dauerhaft unmöglich, entfällt die Leistungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
c. Die Tanzflanke ist berechtigt, die Dienstleistung zu verweigern, wenn deren Durchführung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich wäre und dieser Aufwand in grobem Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Kunden steht. In diesem Fall erfolgt ebenfalls eine unverzügliche Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
6 Zahlung
1. Die Bezahlung von Einzeltickets oder 10er-Karten erfolgt vor Kursbeginn an der Theke der Tanzflanke oder im Voraus via mysports (Website oder App).
2. Die Beiträge aus Mitgliedsverträgen werden monatlich jeweils zum Monats-Vierten per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftsmandat) im Voraus eingezogen. Beginnt der Vertrag nicht am 1. Des Monats wird der Anfangs- und Kündigungsmonat anteilig berechnet und entsprechend dem Vertragsstartdatum eingezogen.
3. Für Buchungen und Zahlungen, die über die Plattform mysports erfolgen, gelten neben diesen AGB auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zahlungsbedingungen von mysports, auf die die Tanzflanke keinen Einfluss hat.
4. Rechnungen für zusätzliche Dienstleistungen sind sofort ohne Abzug nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Über ggf. anteilige Vorauszahlungen wird im individuellen Angebot oder der Rechnung informiert.
5. Bankrücklastschriften, die aufgrund mangelnder Kontodeckung des Kunden oder Angabe falscher Bankangaben bzw. der nicht frühzeitig mitgeteilten Änderung der Bankdaten durch den Kunden durch die Bankinstitute vorgenommen werden, oder die in sonstiger Weise durch den Kunden zu vertreten sind, sind hinsichtlich der entstehenden Kosten durch den Kunden zu tragen. Zusätzlich zu den entstandenen Kosten ist die Tanzflanke darüber hinaus berechtigt für ein evtl. anfallendes Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von 3 Euro pro Mahnschreiben zu berechnen. Darüber hinaus bleibt der Tanzflanke vorbehalten, den Mahnbetrag auf 10 Euro aufzustocken, wenn weitere Mahnschreiben während der Vertragslaufzeit bzw. der Verlängerung fällig werden.
6. Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder Nicht-Einzug von fälligen Beträgen behält sich die Tanzflanke das Recht vor, den Vertrag zu kündigen oder die weitere Teilnahme an Kursen auszuschließen.
7. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist die Tanzflanke berechtigt, den Mitgliedsbeitrag gemäß dieser Änderung anzupassen. Auch ist die Tanzflanke berechtigt, den Mitgliedsbeitrag an den jährlichen Preissteigerungsindex anzupassen. Die Tanzflanke informiert den Kunden vor Preisanpassungen.
8. Nutzt der Kunde die Tanzkurse nicht, oder sollte das Tanzangebot sich aufgrund höherer Gewalt verändern (z.B. Online-Unterricht), besteht kein Anspruch die Mitgliedsbeiträge zu mindern oder zurückzuverlangen oder Schadensersatz zu fordern bzw. (außerordentlich) zu kündigen.
9. Mitglieder können nur dann mit eigenen Forderungen gegen unsere Zahlungsansprüche (z. B. Mitgliedsbeiträge oder Kursgebühren) aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten, wenn diese Gegenforderungen entweder von uns anerkannt oder rechtskräftig durch ein Gericht bestätigt wurden.
7 Kündigung und Vertragsdauer
1. Der Mitgliedsvertrag für Abos wird zunächst für die Dauer der im Vertrag ausgewählten Laufzeit (1-6-12 Monat/e) ab dem im Vertrag verzeichneten Vertragsbeginn geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn er nicht bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
2. Eine Kündigung bedarf stets der Schriftform per E-Mail oder in der mysports-App. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 4 Wochen vor dem Ende der Laufzeit.
3. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch monatlich.
4. Aus wichtigem Grund kann der Kunde den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine länger krankheitsbedingte Sportuntauglichkeit, sowie der Wohnortwechsel über eine Entfernung von mehr als 30 km vom Standort der Tanzflanke. Der Kündigung sind die entsprechenden Nachweise beizufügen. Zudem kann der Vertrag für die Dauer der Einschränkung stillgelegt werden. Für die Stilllegung trägt der Kunde sein Anliegen per E-Mail vor.
5. Tanzflanke ist berechtigt, den Vertrag seinerseits fristlos zu kündigen, wenn es für die Sicherheit anderer Mitglieder und der Räumlichkeiten notwendig ist.
6. Die Veräußerung der Tanzflanke oder die Übertragung des immateriellen oder materiellen Geschäftsvermögens, wenn die Tanzschule in gleicher oder ähnlicher Weise weitergeführt wird, berechtigt nicht zur Kündigung. Dies gilt auch bei Namenswechsel oder Standortwechsel innerhalb von 10 km der Tanzflanke.
7. Soweit es sich bei der Buchung über die Plattform mysports um einen Fernabsatzvertrag handelt, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Widerrufsbelehrungen von mysports.
8 Stilllegung
a. Auf schriftlichen Antrag des Kunden per E-Mail bis spätestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Pause kann die Tanzflanke diesem die Aussetzung der Mitgliedschaft zugestehen. Während der entsprechenden Stilllegungsphase besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an Tanzkursen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.
b. Eine Stilllegung ist nur für ganze Monate möglich und nicht während eines laufenden Vertragsmonats möglich.
c. Die Gründe für die Stilllegung sind durch Vorlage eines ärztlichen Attest nachzuweisen. Die urlaubsbedingte auch längerfristigen Ortsabwesenheit stellt keinen wichtigen Grund für die Stilllegung des Vertragsverhältnisses dar.
9 Foto- und Videoeinwilligung
1. Das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erteilt der Tanzflanke ausdrücklich die Einwilligung, Bildnisse jeglicher Art (z. B. Fotos, Videos), die während des Unterrichts oder im Rahmen von Auftritten und Shows der Tanzschule entstehen und auf denen das Mitglied abgebildet ist, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen.
2. Vor jeder Bild- oder Videoaufnahme werden die Mitglieder bzw. deren gesetzliche Vertreter informiert. Die Teilnahme an solchen Aufnahmen ist freiwillig.
3. Die Veröffentlichung dient der öffentlichen Berichterstattung und der Bewerbung des Leistungsangebots der Tanzflanke. Sie kann auf der Website der Tanzflanke sowie in Medien jeglicher Art erfolgen.
4. Die Einwilligung gilt bis zum ausdrücklichen schriftlichen Widerruf, auch über das Ende des Unterrichtsvertrags hinaus.
5. Aufnahmen, die dem Mitglied zur Verfügung gestellt werden (z. B. zur Wiederholung erlernter Unterrichtsinhalte), sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung des Dozenten und aller auf dem Video sichtbaren Personen erlaubt.
6. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
10 Haftung
1. Die Tanzflanke übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände des Mitglieds. Das Mitglied verpflichtet sich, seine Wertgegenstände mit in den Tanzraum zu nehmen und eigenverantwortlich zu beaufsichtigen. Eine Haftung der Tanzflanke besteht nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Die Tanzflanke haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden des Kunden.
3. Eltern haften grundsätzlich für ihre Kinder. Die Tanzflanke weist ausdrücklich darauf hin, dass eine entsprechende Beaufsichtigung von Kindern außerhalb der Kurszeit durch die Tanzflanke nicht gewährleistet ist, und für evtl. Schäden, die durch die Kinder durch die Verletzung der Aufsichtspflicht durch ihre Eltern verursacht werden, keine Haftung übernommen werden kann.
11 Datenschutz
1. Mit Vertragsschluss erklärt sich das Mitglied mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung der Tanzflanke einverstanden. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website unter www.tanzflanke.de/datenschutz jederzeit einsehbar.
2. Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge und die Verwaltung der Mitgliederdaten erfolgen über das System Magic Line. Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
12 Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von der Tanzflanke Gerichtsstand, sofern der Kunde keinen Wohnsitz in Deutschland hat oder dieser nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt wird.
14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.
15 Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
16 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Die Tanzflanke behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden den Mitgliedern mindestens [z.B. 4 Wochen] vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen.
Stand: 01.08.2025